Mit differenzierten Wohnformen nach SGB VIII §34, §35a und §41 wollen wir positive Lebensbedingungen für junge Menschen schaffen und ihnen so neue Lebensperspektiven eröffnen.
Wir bieten unterschiedliche Wohnformen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach SGB VIII. Die Zuweisung erfolgt über den Kostenträger, das jeweils zuständige Jugendamt.
Manchmal reichen ambulante oder teilstationäre Maßnahmen nicht aus und eine Unterbringung in einer Pflegefamilie kommt nicht in Betracht. In diesem Fall können Kinder und Jugendliche nach einem individuellen Hilfeplanverfahren vollstationär in einer unserer Wohngruppen aufgenommen werden. Wir fördern und stabilisieren ihre Entwicklung, indem wir Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten verbinden. Ziel ist es, dass der junge Mensch nach einer gewissen Zeit wieder in seine Familie zurückkehren oder in einer eigenen Wohnung selbstständig leben kann.
Diese koedukative Wohnform nach SGB VIII ist für Kinder und Jugendliche, bei denen eine stationäre Hilfe mit heilpädagogischen Betreuungs- und Behandlungsmaßnahmen erforderlich ist. An einzelnen Standorten gibt es Gruppen für Kinder bereits ab 6 Jahren.
Diese Wohnform nach SGB VIII §19 ist für junge schwangere Frauen sowie junge Mütter mit ihrem Kind/ihren Kindern in schwierigen Lebenssituationen.
Diese Wohnform nach SGB VIII ist für Kinder und Jugendliche mit besonderem Betreuungsbedarf. An einzelnen Standorten gibt es Gruppen für Kinder bereits ab 6 Jahren.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Alter von ca. 10 bis 18 Jahren werden je nach individueller Situation in unseren differenzierten Wohnformen nach SGB VIII betreut.
Diese Wohnform nach SGB VIII innerhalb der jeweiligen Einrichtung ist eine Ergänzung zu allen unseren Wohngruppen. Ziel: die schrittweise Verselbstständigung für Jugendliche und junge Erwachsene ab ca. 16 Jahren.
Diese Wohnform nach SGB VIII ist für junge Menschen ab ca. 16 Jahren, die selbstständig leben wollen und können, aber dabei noch eine geringe Unterstützung benötigen. Die dazugehörigen Wohngemeinschaften bzw. Wohnungen befinden sich außerhalb der jeweiligen Einrichtung.
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